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Arbeitnehmerüberlassung

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 23.01.2022 von Nina Kill M. Sc.

Die Arbeitnehmerüberlassung meint die Überlassung von Arbeitskräften an Dritte. Hierbei stellt ein Unternehmer einen Arbeitnehmer ein, um diesen dann zum Zwecke der Arbeitsleistung an einen Dritten zu überlassen. Die Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

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