Auftragsverarbeitung
Die Datenverarbeitung im Auftrag oder auch Auftragsverarbeitung ist die datenschutzrechtliche Absicherung der Datenverarbeitung durch Dritte. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verarbeitung liegt dabei immer noch beim Auftraggeber. In Deutschland ist die Datenverarbeitung im Auftrag durch Art. 28 DSGVO geregelt. Die Voraussetzungen für eine Auftragsverarbeitung sind im Kurzpapier der Aufsichtsbehörden festgeschrieben.
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