Worum geht es beim Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Wofür eine Interne Meldestelle einrichten?

Der Kreis der Verpflichteten:
- Unternehmen und Organisationen ab 250 Mitarbeitende, Behörden und Kommunen ab 10.000 Einwohner:innen müssen ab jetzt eine Interne Meldestelle einrichten.
- Unternehmen und Organisationen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden müssen bis spätestens 17. Dezember eine Interne Meldestelle einrichten.
Die Hinweisgeberplattform

Unsere webbasierte Hinweisgeberplattform erfüllt alle technischen Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie und der DSGVO.
Wir unterstützen Sie darüber hinaus auch bei der Einrichtung, der Kommunikation und bei der effizienten, gesetzeskonformen Bearbeitung von Meldungen durch ein ganzheitliches Hinweisgebermeldesystem.
Alle Funktionen unserer Hinweisgeberplattform im Überblick
Datenschutz und Compliance
Alle Daten werden auf einem ISO 27001 zertifizierten Server in Deutschland gehostet.
Berechtigungsstruktur
Verschiedene Berechtigungen (z.B. Analyst Admin, Admin, Task Manager etc.) sorgen für eine effiziente Bearbeitung.
Anonyme Live-Chat-Funktion
Aufwand und Zeit sparen: Mitarbeitende können vorab in einem Chat anonym Fragen stellen, wenn Sie nicht direkt einen Hinweis melden möchten.
Verschlüsselte Kommunikation
Eine unmanipulierbare Informationskette (durch Blockchain-Technologie) garantiert die Anonymität der Whistleblower.
Zweisprachige Verfügbarkeit
In deutscher und englischer Sprache verfügbar. Weitere Sprachen können optional hinzugefügt werden.
Garantiertes Einhalten von Fristen
Erinnerungsfunktion zur Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (z.B. der Melde- oder Löschfrist).
Alle Informationen übersichtlich dargestellt – im kostenfreien Whitepaper!

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt hohe Standards für den Schutz von hinweisgebenden Personen im Unternehmen. Für Unternehmen und Organisationen ist es häufig aufwendig, die geforderten Auflagen zu erfüllen und alle Kriterien einzuhalten, um nicht sanktioniert zu werden.
Alles was Sie wissen müssen, haben wir in einem kostenfreien Whitepaper für Sei zusammengestellt. Wir klären Sie nicht nur über die erforderlichen Maßnahmen auf und geben Hinweise, was eine Interne Meldestelle erfüllen muss, sondern zeigen Ihnen auch, wie wir Sie mit unserem Hinweisgebermeldesystem unterstützen.
Hinweisgebermeldesystem: Die DATATREE AG als Ombudstelle

Als Ihre Ombudstelle übernehmen wir für Sie folgende Leistungen:
- Wir übernehmen die technische Inbetriebnahme der Hinweisgeberplattform, inklusive Einbindung Ihres Corporate Designs.
- Wir kümmern uns um die Dokumentation und die organisatorische Bearbeitung von Hinweisen und ihrer Nachverfolgung.
- Wir sprechen durchdachte Empfehlungen für passende Maßnahmen bei einem Missstand aus.
- Wir halten die Kommunikation mit Whistleblowern aufrecht – gesetzeskonform und fristgerecht.
- Die Zusammenfassung aller Meldungsereignisse erhalten Sie in einem jährlichen Management-Bericht.
Wir sind seit 35 Jahren Expert:innen auf unserem Gebiet. Unser Team aus IT-Expert:innen, Jurist:innen, Informationssicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten unterstützt Sie dabei, das Hinweisgeberschutzgesetz sanktionsfrei umzusetzen.
Sprechen Sie uns an – gerne präsentieren wir Ihnen ausführlich unserer Leistungsangebot zum Hinweisgebermeldesystem!