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Gemeinschaftspraxis

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 22.02.2022 von Nina Kill M. Sc.

Die Gemeinschaftspraxis ist ein wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenschluss von zwei oder mehreren ÄrztInnen zum Zweck der gemeinsamen Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Die ÄrztInnen nutzen gemeinsame Praxisräume, dies kann auch orts- bzw. Landesgrenzen übergreifend geschehen.

Bei den Gemeinschaftspraxen wird zwischen vertragsärztlichen und privaten Gemeinschaftspraxen unterschieden.

Die vertragsärztlichen Gemeinschaftspraxen bilden aus Sicht der KVen eine wirtschaftliche Einheit im Sinne des Abrechnungsverhältnisses. Weiterhin müssen sie vom Zulassungsausschuss der jeweiligen KV genehmigt werden.

Die privatärztlichen Gemeinschaftspraxen unterliegen keinen Regelungen durch die KVen. Sie sind meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wobei die behandelnden ÄrztInnen gemeinsam abrechnen, aber persönlich haften.

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