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Seminar TTDSG – Einordnung, Neuerung und Praxisanwendung am 8. November 2022

Veröffentlicht am 26.10.2022 von Annika Raab, M.A.

zum 01.12.2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz TTDSG, in Kraft getreten. Damit werden im Bereich des Datenschutzes die bisher geltenden Regelungen wie das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) abgelöst.

Das neue, umfassende Bundesgesetz wird den Umsetzungsanforderungen der EU ePrivacy-Richtlinie unter anderem mit etlichen Verbesserungen in Bezug auf Kundenrechte gerecht. Das bedeutet auch in der Datenschutzpraxis ein gewisses Umdenken. Damit Sie auch weiterhin einen guten Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und die damit einhergehenden Anforderungen an den Datenschutz haben, bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des TTDSG.

Am Dienstag, den 08. November 2022, bietet die DATATREE Akademie das halbtägige Online-Seminar „TTDSG – Einordnung, Neuerungen und Praxisanwendung“ an. Der Inhalt des Seminars ist in erster Linie für datenschutzrechtliche Verantwortliche in Unternehmen und Mitarbeitende, die in ihrem Arbeitsalltag Berührungspunkte mit dem Datenschutzmanagementsystem (DSMS) haben, aufbereitet.

Georg Lümmen, Berater für Datenschutz der DATATREE AG, gibt als Referent des Seminars einen umfassenden Überblick über die Grundlagen und Anwendungsbereiche des TTDSG. Die richtige Gestaltung von Einwilligungen und der Unterschied zwischen Verordnungen und Richtlinien stehen dabei im Fokus. Außerdem wird er einen Exkurs über Tools und Technologien, die vom Einwilligungsvorbehalt (§25 TTDSG) erfasst sind, geben.

Das Seminar wird im Online-Format über Microsoft Teams in der Zeit von 10.00 – 13.30 Uhr durchgeführt. Teilnehmende erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis in digitaler Form.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.