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Whistleblower – Schutz durch Hinweisgeberportal

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 28.07.2022 von Nina Kill M. Sc.

Gesetzesentwurf Whistleblower
Anforderungen an Hinweisgeberportal

Whistleblower sollen in Deutschland zukünftig besonderen Schutz genießen – den Gesetzesentwurf für das Hinweisgeberportal hat das Bundeskabinett vorliegen.

Mit der bereits 2019 erlassenen EU-Whistleblowing-Richtlinie werden Hinweisgeber vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind in der Richtlinie angehalten eine interne Meldestelle (Hinweisgeberportal) zu etablieren. Bisher hatte die Regierungskoalition keine Einigung in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht gefunden. Hierzu haben wir bereits in unserem Blogbeitrag Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgeberportals berichtet. Das wird sich jetzt schlagartig ändern – Behörden, aber auch privatwirtschaftliche Stellen sollten mit der Etablierung beginnen.

Grundlegend verlangt der Gesetzesentwurf die Einrichtung von Meldestellen – ob diese innerhalb der Behörde oder Unternehmens oder bei einer externen Stelle eingerichtet wird, soll frei entschieden werden können. Auch der Zusammenschluss mit anderen Unternehmen zum Betrieb einer Whistleblowermeldestelle ist möglich.

Zum Dezember 2023 soll die Übergangsfrist für alle Unternehmen enden.

Die DATATREE AG unterstützt Sie gerne bei der Einführung der notwendigen Prozesse und Meldestelle. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Dienstleistungsübersicht zum Hinweisgeberportal.

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