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Wichtiger Baustein für Cookie-Banner ist illegal

Josephine Luther, B.A.

Veröffentlicht am 11.02.2022 von Josephine Luther, B.A.

Einer der wichtigsten Standards des Online-Werbeökosystems verstößt in vielerlei Hinsicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zu diesem Schluss kommt die belgische Datenschutzbehörde APD in ihrer lang erwarteten Entscheidung zum sogenannten Transparency and Consent Framework (TCF). Die Regulierungsbehörden sind der Ansicht, dass das System der Einholung von Einwilligungen für gezielte Werbung von Internet-Werbetreibenden nicht den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und Fairness entspricht.

Die technische (sehr komplexe) Basis hinter fast allen Cookie Bannern (egal ob Cookiebot, Usercentrics, onetrust usw.) ist das Transparency and Consent Framework (TCF). Entgegen dem genutzten Namen ist das Ganze nicht transparent, sondern ein verstecktes Tracking und Userprofiling. Sprich: ein Großteil, der am Markt verfügbaren Cookie-Banner Dienste dienen nicht dem Datenschutz, sondern geben in ihrer Kernaufgabe das Einverständnis in die Datenverarbeitung zu Werbezwecken weiter. Aufgrund der Basis der Nutzerzustimmung werden Nutzerprofile erstellt, die die Grundlage für Werbeauktionen für die besten Werbeflächen bieten.  Das hat die belgische Aufsichtsbehörde jetzt mit 250.000€ Bußgeld belegt und fordert die Löschung sämtlicher gesammelter Daten.

Unterdessen widersprach der Werbeverband Vertretern der Datenschutzbehörde in wesentlichen Punkten und kündigte an, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Er betonte auch, dass die Behörden TCF nicht grundsätzlich verboten haben und, dass Mängel innerhalb von sechs Monaten behoben werden könnten.

Mit der Datenschutzgrundverordnung sind die gesetzlichen Bestimmungen für Webseitenbetreiber in den letzten Jahren bereits deutlich strenger geworden. Bevor jedwede Daten übertragen werden, wird der Nutzer um seine Einwilligung gebeten. Auf vielen Seiten öffnet sich direkt zu Beginn ein Banner, mit dem der Einsatz von Cookies abgelehnt bzw. akzeptiert werden kann oder sogar muss. Einige Seiten im Netz sind ohne Zustimmung nur eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar. In der Regel lassen sich für die Funktion einer Webseite wesentlichen Webseite nicht von den Nutzern abwählen. Eine Zu- oder Ablehnung ist dagegen bei den eher für das Marketing verwendeten Cookies möglich.

Was sind Cookies eigentlich?

Im Gegensatz zu Session Cookies sind Tracking Cookies, auch “persistente Cookies” genannt, alles andere als notwendig. Öffnen Sie eine Internetseite mit Werbebannern, platzieren diese ebenfalls einen Cookie. Damit wird Ihr Surfverhalten ausspioniert, um Ihnen gezielt „bestmögliche“ Werbung einzublenden. Das eigentliche Ziel ist jedoch die Webseiten-Optimierung. Zum Beispiel erhalten Sie bei Amazon durch Cookies personalisierte Produktvorschläge Den Einsatz dieser Cookies merkt man häufig, nachdem man auf Online-Shops war: Werbeanzeigen zu diesem Shop tauchen auf vielen danach besuchten Webseiten wieder auf, manchmal auch mit einer (gewollten) Verzögerung von einigen Stunden bis einigen Wochen. Im Online-Marketing nennt man dies auch „Re-Targeting“. Nur Websites, die zusätzlich zu den technisch notwendigen Cookies weitere Cookies erheben, müssen durch einen Cookie Banner das Einverständnis der User erfragen.

Das Problem dabei ist, dass der Aufbau von Cookie Pop-Ups/Bannern den Nutzern dazu verleitet den Button “alle akzeptieren” anzuklicken. Die meisten Nutzer ahnen außerdem nicht, dass ihre Seitenaufrufe eine große Rolle für die Werbewirtschaft spielen.

Kurz gesagt funktionieren zielgerichtete Werbesysteme im Web heute so: Jeder Besuch einer teilnehmenden Website löst eine Auktion zwischen Werbetreibenden aus. Sie kann in Millisekunden entscheiden, welche Anzeigen sie sieht, basierend auf dem gewünschten Preis, dem Profil des Benutzers usw. Für diese Art von Real-Time-Bidding (RTB) müssen Werbeagenturen wissen, mit wem sie es zu tun haben: Alter, Geschlecht, Interessen, besuchte Webseiten, Wohnort, Kaufkraft etc.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich diese Entscheidungen auch in Deutschland umsetzen lassen.