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Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung?

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 18.03.2015 von Nina Kill M. Sc.

Nach den Terroranschlägen vergangene Woche auf Charlie Hebdo ist der Ruf nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung lauter geworden. Doch sind wir mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung wirklich sicherer? Fakt ist: Trotz der in Frankreich zum 23. Januar 2006 eingeführten 12-monatigen Vorratsdatenspeicherung konnten die Anschläge von Paris nicht verhindert werden.

Mit seinem Urteil vom 2.März 2010 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für nichtig erklärt. Laut dem Urteil verstoße das Gesetz gegen Art. 10 Abs.1 des Grundgesetzes, der Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses. Außerdem wurden fehlende Maßnahmen zur Datensicherheit und Zugriffskontrolle auf die Daten bemängelt. Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird von einigen Parteien gefordert, doch bringt dies die versprochene Sicherheit? Zunächst einmal werden alle Daten über die Kommunikation gespeichert, um diese bei Bedarf zur Aufdeckung einer Straftat zu benutzen. Doch wer überwacht die Zugriffe auf die gespeicherten Daten und achtet somit auf Missbräuche?

Falls die Vorratsdatenspeicherung doch wiedereingeführt werden sollte, sind entsprechend Maßnahmen zu definieren, welche die Zugriffe auf die Daten regelt. Außerdem sollte eine kontrollierende Instanz eingerichtet werden.

Doch sollten wir uns zum Schluss die Frage stellen: Ist der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung gegenüber der Verletzung der Privatsphäre vereinbar?

Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung?