Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Jeder Mitgliedstaat der EU kann im Rahmen der DSGVO sein eigenes Datenschutzgesetz regeln. So wurde in Deutschland im Zuge der Einführung der DSGVO das bereits geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überarbeitet und angepasst. Dieses gilt für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder (soweit nicht landesrechtliche Regelungen greifen) sowie für nicht-öffentliche Stellen.
In Kraft getreten: 25.05.2018
Die aktuelle Online-Fassung des BDSG erhalten Sie hier.
Direkt zum pdf-Download des BDSG.