Einhaltung Hinweisgeberschutzgesetz: Wir richten Ihre interne Meldestelle ein
Ab dem 17. Dezember müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitende durch die Einrichtung einer internen Meldestelle das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erfüllen.
Worum geht es genau? Und was ist eine interne Meldestelle?
Laut Hinweisgeberschutzgesetz dürfen Hinweisgebende nicht sanktioniert werden und genießen einen besonderen Schutz. Die Einrichtung einer internen Meldestelle gibt hinweisgebenden Personen – das sind Mitarbeitende in jeglichen Beschäftigungsverhältnissen – die Möglichkeit, Defizite und Missstände im Unternehmen schnell, unkompliziert und vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym. Den Hinweisen muss entsprechend aktiv nachgegangen werden, um den gemeldeten Missstand zu beseitigen.
Das bietet Ihnen unsere interne Meldestelle:
Sicherheit für Ihr Unternehmen:
Durch Funktionen wie einer sicheren Datenspeicherung auf einem ISO-zertifizierten Server, einer Berechtigungsstruktur oder der Einhaltung aller Melde- und Löschfristen ist die gesetzeskonforme Umsetzung garantiert.
Sicherheit für Whistleblower:
Die Hinweisgeberplattform gewährleistet höchsten Schutz und Vertraulichkeit für Hinweisgebende. Anonyme oder vertrauliche Meldungen sowie das Vereinbaren eines persönlichen Treffens sind direkt über die webbasierte Software abgedeckt.
Effizient und zeitsparend:
Wir übernehmen für Sie die technische Konfiguration, inklusive Bereitstellung einer Domain und Informationsmaterialen für Mitarbeitende.
Umgesetzt von Expert:innen:
Wir gestalten seit über 35 Jahren die Informationssicherheit und den Datenschutz in Unternehmen. Unserem Team aus Informationssicherheits-, Datenschutz- und IT-Expert:innenkönnen Sie vertrauen.
Wir richten Ihre interne Meldestelle ein – und übernehmen auch den Rest für Sie!
Als Ombudstelle kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung der eingehenden Meldungen und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen garantiert das Hinweisgeberschutzgesetzt erfüllt.
Wir übernehmen:
1. Die professionelle technische Einrichtung Ihrer Internen Meldestelle, inklusive Subdomain, Telefonhotline und Anpassung an Ihr Corporate Design.
2. Die Bereitstellung von Informationsmaterial für alle Mitarbeitenden für eine aufschlussreiche Kommunikation innerhalb Ihres Unternehmens
3. Die Annahme aller Hinweise (auch telefonisch) unter Einhaltung aller Melde- und Löschfristen
4. Die Plausibilitätsprüfung zur Feststellung, ob der Hinweis unter das HinSchG fällt.
5. Den kontinuierlichen Kontakt zu den Hinweisgebenden, zur Einholung weiterer Informationen, wenn nötig.
6. Die Erstellung eines jährlichen Managementberichts zur Dokumentation aller eingegangenen Hinweise inklusive aller Bearbeitungsschritte.