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Fingerabdruckpflicht – was dahintersteckt

Josephine Luther, B.A.

Veröffentlicht am 06.08.2021 von Josephine Luther, B.A.

Seit Anfang dieser Woche heißt es, wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss auf diesem seinen Fingerabdruck hinterlegen. Aber wo und wie werden die Abdrücke gespeichert? Wer hat darauf Zugriff? Und ist das überhaupt datenschutzkonform? Alles über die neue Fingerabdruckpflicht.

Hintergrund der Fingerabdruckpflicht

Im Jahr 2019 bereits beschloss das EU-Parlament die Einführung einer Fingerabdruckpflicht auf Ausweisen. Jetzt ist das auch in Deutschland Pflicht: Wer ab dem 2. August 2021 einen neuen Personalausweis beantragt, muss die Abdrücke beider Zeigefinger einlesen lassen, die im Chip des Ausweises gespeichert werden. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass Personalausweise zukünftig sicherer sein sollen. Diese Regelung ist im Bundestag sehr umstritten. Manche Parteien halten die Erhebung und Speicherung des Abdrucks sogar für verfassungswidrig. 

Datensicherheit 

Dem Bundesinnenministerium zufolge werden die Fingerabdrücke nur zur Speicherung auf dem Personalausweis selbst verwendet. Dort sollen sie dazu dienen, dass, etwa bei Personenkontrollen, überprüft werden kann, ob der vorgelegte Ausweis echt ist. Das Ministerium teilte zudem mit, dass nach der Produktion und Aushändigung des Personalausweises die eingelesenen Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde selbst gelöscht werden. Ein Sprecher des Ministeriums ergänzte, dass „eine Speicherung der Fingerabdrücke in zentralen Datenbanken [nicht stattfindet]. Ein Abgleich der im Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke mit zentralen Polizeidatensätzen ist nicht vorgesehen.“ Für erhebliche Bürgerrechtsbedenken sorgt jedoch genau diese Möglichkeit, dass die Fingerabdrücke eben nicht nur in der Plastikkarte bleiben, sondern möglicherweise für die Datenbanken der Polizeien, Geheimdienste oder anderen Dritten zugänglich gemacht werden, für Aufregung. Digitalcourage warnt davor, dass es „nur eine Frage der Zeit“ sei, bis Polizei und Geheimdiensten ein automatischer Zugriff auf biometrische Daten von Personalausweisen möglich werde. Angesichts der Tatsache, dass Fingerabdrücke Personen lebenslang unveränderlich identifizieren – anders als ein Name – sei eine „anlasslose und massenhafte biometrische Erfassung von Fingerabdrücken […] ein nutzloser und gefährlicher Übergriff des Staats auf die Bevölkerung“. 

Des Weiteren sollen Passfotos zukünftig online eingereicht werden, um Gesichtsmorphing auf Passfotos auszuschließen. Bei gemorphten Passbildern treffen die biometrischen Daten nämlich auf mehrere Personen zu, sodass diese – theoretisch – den gleichen Ausweis für Grenzübertritte nutzen könnten. Allerdings ist Morphing auch eine Möglichkeit, um seine Privatsphäre gegenüber Videoüberwachung zu schützen und automatisierte Gesichtserkennung zu verwirren, sollten zukünftig solche Überwachungssysteme mit den biometrischen Daten aus Ausweisen gefüttert werden. 

Als Datenschutzberater sind wir, die DATATREE AG, selbstverständlich extrem vorsichtig und kritisch gegenüber solchen Erhebungen sensibler Daten. Es gehört nämlich leider schon zum Alltag, dass große Datensammlungen nicht ausreichend geschützt sind; ein Hackerangriff oder unbefugter Zugriff kann außerdem niemals hundertprozentig ausgeschlossen werden, was wir auch in den letzten Monaten in Verbindung mit Covid Apps oder dem digitalen Impfausweis gesehen haben. Laut Bundesinnenministerium sind alle Informationen im Chip des Personalausweises durch international anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren geschützt. Zusätzlich soll die eben geschilderte Gefahr hier ausgeschlossen sein, da es eine solche Big-Data-Sammlung von Fingerabdrücken gar nicht geben werde. Weiterhin  

Was passiert, wenn ich mich weigere? 

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Fingerabdruck nicht abzugeben, erhalten Sie wohl keinen neuen Personalausweis. Läuft Ihr bisheriger Ausweis also ab, verstößen Sie dann gegen das Personalausweisgesetz; es drohen Bußgelder von bis zu 5000 €.