Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
Im Zuge der DSGVO hat die römisch-katholische Kirche ihr bestehendes Datenschutzgesetz novelliert und in 2018 auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz erstreckt sich auf den Bereich der sogenannten verfassten Kirche, den Deutschen Caritasverband, die Diözesan-Caritasverbände, ihre Untergliederungen / Fachverbände und alle kirchlichen Stiftungen, Körperschaften, Anstalten, Einrichtungen und Werke unabhängig von ihrer Rechtsform.
In Kraft getreten: 24.05.2018