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Google Analytics könnte bald illegal werden

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 03.02.2022 von Nina Kill M. Sc.

Österreichs Datenschutzbehörde erklärt Google Analytics für unzulässig. Auch in den Niederlanden laufen zwei Verfahren zu diesem Thema und auch für Deutschland könnte sich vielleicht bald alles ändern. 
 

Bereits seit Jahren raten wir, gemeinsam mit unzähligen Datenschützern von der Nutzung des Tracking-Tools Google Analytics ab und sprechen uns für datenschutzfreundliche Alternativen aus. Dennoch ist das Tool der am häufigsten genutzte Websitetracker hier bei uns im Europäischen Raum. 
 
Österreichische Aufsichtsbehörde stellt fest: Google Analytics nicht mit DSGVO vereinbar.

Nachdem bereits die Aufsichtsbehörde Österreich feststellte, dass Google Analytics nicht mit der DSGVO vereinbar ist, spricht auch die niederländische Behörde jetzt eine Warnung aus, dass die Verwendung von Google Analytics bald nicht mehr erlaubt sein könnte. 

Auch in Deutschland gibt es bereits EInzelfallentscheidungen, die die Nutzung von Google Analytics untersagen

Auch in Deutschland gab es bereits gleichartige Einzelfallentscheidungen, bei denen eine Orientierung an der Entscheidung der österreichischen Aufsichtsbehörde erfolgt ist. Die Nutzung von Google Analytics wurde u.a. auf der Webseite einer Hochschule und in Folge der Beschwerde eines Nutzers über eine Webseite zu Gesundheitsthemen untersagt. 
 
Eine neue Ära bricht an: Nutzen Sie Ihre Chance 

Zunehmend ist klar, dass Geschäftsmodelle, die auf der Monetarisierung von Werbung und User-Tracking basieren ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten. Und egal, ob wir bereits in den kommenden Monaten ein finales Urteil erwarten können oder noch die nächsten Beschwerden von Nutzern abwarten müssen, eines ist klar: 

Eine Nutzung von Google Analytics in der jetzigen Form entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. 

Bitte machen Sie sich Gedanken, welchen Weg Sie gehen möchen: 
 
Variante 1: Ihnen ist es egal, welche sensiblen Daten Sie von Ihren Websitenutzern gegenüber Google preisgeben und machen weiter wie bisher. Beachten Sie dabei nur: Die Verantwortung der Datenverarbeitung liegt Voll und Ganz bei Ihnen und auch nur Sie sind haftbar! 
 
Variante 2: Sie nutzen diese Chance und überlegen sich, wie Sie zukünftig Ihre Website mit einem datenschutzkonformeren Tracking ausstatten. 
 
Holen Sie bereits die Einwilligung (Stichwort Cookiebanner) Ihrer Websitenutzer ein? Das Tracking ohne Einwilligung ist unzulässig und dies müsste umgehend angepasst werden. 
Sammeln Sie nur Analytics Daten, die Sie auch wirklich aktiv nutzen? Gehen Sie einmal in sich und überlegen, welche Parameter Sie tatsächlich benötigen und für interne Analysen nutzen (Stichwort: Datensparsamkeit). 

Alternativlos? Es gibt vielzählige datenschutzkonforme Alternativen, die in der Usability und Funktionen Google Analytics in nichts nachstehen. 
 
Alternativ zu Google Analytics gibt es datenschutzkonformere Lösungen, bei denen die Daten in Europa verarbeitet werden oder Sie nutzen eine selbstbetriebene Lösung (wie bspw. Matomo). 
 
Variante 3: Sie machen jetzt einen richtigen Schritt auf dem Weg zur Datenfreundlichkeit. Vielleicht ist es für Sie auch passend, wenn Sie die Reichweite und die Abrufraten ihrer Webseite oder bestimmter Inhalte kennen? Das geht Übrigens komplett ohne Cookies, Einwilligung und Nutzer-Tracking. Die Software-Lösung plausible.io (auch als open-cource nutzbar) wurde genau mit diesem „privacy-by-design“ Ansatz entwickelt. 
 
Lassen Sie uns das Thema gemeinsam angehen. Ihre Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie selbstverständlich jederzeit gern!