Haben Sie Ihre Interne Meldestelle schon eingerichtet?
In 9 Tagen ist die Frist abgelaufen: ab dem 17. Dezember sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende angehalten, das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)durch die Einrichtung einer Internen Meldestelle umzusetzen.
Die gute Nachricht: Wir übernehmen das für Sie!
Als Ombudselle kümmern wir uns um:
- die Professionelle technische Einrichtung Ihrer Internen Meldestelle, inklusive Subdomain, Telefonhotline und Anpassung an Ihr Corporate Design.
- das Informationsmaterial für alle Mitarbeitenden, für eine aufschlussreiche Kommunikation innerhalb Ihres Unternehmens
- die Annahme aller Hinweise (auch telefonisch) unter Einhaltung aller Melde- und Löschfristen
- eine Plausibilitätsprüfung zur Feststellung, ob der Hinweis unter das HinSchG fällt.
- den kontinuierlichen Kontakt zu den Hinweisgebenden, zur Einholung weiterer Informationen, wenn nötig.
- einen jährlichen Managementbericht zur Dokumentation aller eingegangenen Hinweise inklusive aller Bearbeitungsschritte.
Hier erfahren Sie mehr zu unserem Hinweisgebersystem.
Buchen Sie hier Ihren kostenfreien Demotermin, in dem wir Ihnen die Hinweisgeberplattform live vorstellen und alle Fragen klären.