Hinweisgeberschutzgesetz einhalten – mit 10% Rabatt!
Die Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes stellt für einige Unternehmen eine Herausforderung dar: Die Einrichtung und Bereitstellung einer internen Meldestelle nimmt nicht nur personelle Ressourcen in Anspruch, sondern erfordert auch juristisches Know-how, denn eingehende Meldungen müssen überprüft und im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes bearbeitet werden. Hierfür ist eine Plausibilitätsprüfung notwendig, denn nicht alle Meldungen fallen unter den Schirm des Gesetzes. Weiterhin müssen Melde- und Löschfristen eingehalten werden und die Kommunikation mit den Hinweisgebenden gewährleistet sein. Das widerrum erfordert eine entsprechende Sofware – Der Meldeweg über E-Mails, ist dabei weder geeignet, noch zulässig.
Mit unserem Hinweisgebersystem erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes:
➡ eine benutzerfreundliche und gesetzeskonforme interne Meldestelle,
➡ die komplette Konfiguration und Einarbeitug Ihrer Mitarbeitenden durch uns,
➡ einen auf Wunsch anonymen Kommunikationsweg für Hinweisgebende über unternehmerische Missstände,
➡ eine gesetzeskonforme Einhaltung aller Melde- und Löschfristen und
➡ die pflichtgemäße Dokumentation aller Hinweise.
Bis zum 29.02.24 sparen Sie 10% im ersten Jahr!
In einem 30-minütigem Online-Termin stellen wir Ihnen unser webbasiertes Hinweisgeberportal vor und erläutern Ihnen, wie wir als Ombudstelle für Sie einspringen. Bei einem Termin im Februar erhalten Sie 10% Rabatt im gesamten ersten Jahr!
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