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Hinweisgeberschutzgesetz einhalten – mit 10% Rabatt!

Nina Khan

Veröffentlicht am 09.02.2024 von Nina Khan

Die Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes stellt für einige Unternehmen eine Herausforderung dar: Die Einrichtung und Bereitstellung einer internen Meldestelle nimmt nicht nur personelle Ressourcen in Anspruch, sondern erfordert auch juristisches Know-how, denn eingehende Meldungen müssen überprüft und im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes bearbeitet werden. Hierfür ist eine Plausibilitätsprüfung notwendig, denn nicht alle Meldungen fallen unter den Schirm des Gesetzes. Weiterhin müssen Melde- und Löschfristen eingehalten werden und die Kommunikation mit den Hinweisgebenden gewährleistet sein. Das widerrum erfordert eine entsprechende Sofware – Der Meldeweg über E-Mails, ist dabei weder geeignet, noch zulässig.

Mit unserem Hinweisgebersystem erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes:

➡ eine benutzerfreundliche und gesetzeskonforme interne Meldestelle,

➡ die komplette Konfiguration und Einarbeitug Ihrer Mitarbeitenden durch uns,

➡ einen auf Wunsch anonymen Kommunikationsweg für Hinweisgebende über unternehmerische Missstände,

➡ eine gesetzeskonforme Einhaltung aller Melde- und Löschfristen und

➡ die pflichtgemäße Dokumentation aller Hinweise.

Bis zum 29.02.24 sparen Sie 10% im ersten Jahr!

In einem 30-minütigem Online-Termin stellen wir Ihnen unser webbasiertes Hinweisgeberportal vor und erläutern Ihnen, wie wir als Ombudstelle für Sie einspringen. Bei einem Termin im Februar erhalten Sie 10% Rabatt im gesamten ersten Jahr!
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