Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Hinweisgebersystem – Ombudstelle, was ist das?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) mag neu sein, aber wir sammeln seit über 35 Jahren Erfahrung im Bereich Informationssicherheit, Datenschutz und IT-Sicherheit. Sie fragen sich, woher die personellen Ressourcen und das Know-how aus Ihrem Unternehmen kommen können, um Hinweise von Whistleblowern über Missstände im Unternehmen rechtskonform und fristgerecht zu bearbeiten? Das ist nicht nötig – wir übernehmen das für Sie!
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für viele Unternehmen herausfordernd. Aber die Einrichtung einer Internen Meldestelle ist ab jetzt Pflicht: Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und Kommunen ab 10.000 Einwohner:innen sowie für Behörden gilt die Bereitstellung einer Hinweisgeberplattform für Whistleblower ab sofort, für Unternehmen unter 250 Mitarbeitenden ist es bereits Ende dieses Jahres (17. Dezember) so weit. Die Auflagen sind streng und Verstöße werden empfindlich sanktioniert. So müssen Organisationen mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen, wenn Sie keine Interne Meldestelle einrichten, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Die DATATREE AG unterstützt Sie bei der Einrichtung und Inbetriebnahme einer Hinweisgeberplattform und bei allen anfallenden Posten zur gesetzeskonformen Bearbeitung von eingehenden Meldungen. Mit unserer webbasierten Hinweisgeberplattform ermöglichen wir die sichere und gesetzeskonforme Kommunikation mit Whistleblowern. Bei unserem Hinweisgebersystem werden wir Ihre Ombudstelle und übernehmen für Sie alle anfallenden Posten, die bei Meldungen durch Whistleblower anfallen.
Das übernehmen wir für Sie als Ombudstelle:
- Die Einrichtung einer uneingeschränkt zugänglichen Internen Meldestelle mit Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben für eine anonyme Kommunikation mit Whistleblowern.
- Die technische Konfiguration des webbasierten Meldeportals inkl. Logo, Texte und kundenindividueller Subdomain.
- Die Dokumentation und Kommunikation je Meldung (hierunter fallen unter anderem die organisatorische Nachverfolgung der Bearbeitung von Hinweisen sowie der Empfehlung angemessener Maßnahmen).
- Die Einhaltung der gesetzlichen Melde- und Löschfristen.
- Die Zusammenfassung aller Meldungsereignisse in einem jährlichen Management-Bericht.