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Hinweisgeberschutzgesetz: Welche Informationsquellen sind für Whistleblower zulässig?

Nina Khan

Veröffentlicht am 30.10.2023 von Nina Khan

Mit der Einrichtung einer Internen Meldestelle können Whistleblower anonym Defizite im Unternehmen melden. Allerdings können sie lange nicht einfach und willkürlich (vermeintliche) Missstände angeben. Wissen Sie, wann Meldungen von Hinweisgebenden als zulässige Quellen betrachtet werden?

Zulässige Quellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), damit Whistleblowe einen Misstand melden können, sind:

Interne Dokumente:

Wenn die Whistleblower-Berichterstattung im Rahmen ihrer beruflichen Verantwortlichkeiten erfolgt und auf rechtmäßigem Wege erlangte interne Dokumente verwendet, werden diese als zulässige Quelle angesehen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass keine Vertraulichkeitsverein- barungen oder andere gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.

Aussagen von Mitarbeitenden:

Zeugenaussagen von Mitarbeitenden können als zulässige Quelle dienen, sofern sie wahrheitsge- mäß sind und keine Vertraulichkeitsvereinbarungen verletzen.

Digitale Spuren:

Die Verwendung von digitalen Spuren könnte zulässig sein, wenn diese auf rechtmäßige Weise be- schafft wurden und keine Datenschutzbestimmungen verletzt werden.

Beweismittel:

Physische Beweismittel können zulässig sein, sofern sie legal beschafft wurden und nicht gegen Gesetze verstoßen.

Eigene Beobachtungen:

Persönliche Beobachtungen des Whistleblowers können als zulässige Quelle dienen, vorausge- setzt, sie sind wahrheitsgemäß und beruhen auf eigenen Erfahrungen.


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