Mit Whistleblowern kommunizieren? Einfach und sicher mit dem Hinweisgebersystem.
Mit Überführung der Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht wurden im Juli dieses Jahres die letzten Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetztes in Kraft gesetzt. Konkret bedeutet das: Die Einrichtung einer Internen Meldesstelle für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden ist ab sofort Pflicht. Für Unternehmen unter 250 Mitarbeitenden ist es Ende 2023 soweit, Whistleblowern eine anonyme Plattform zu bieten, um Missstände im Unternehmen zu melden. Was genau das bedeutet und wie wir Sie dabei mit unserem Hinweisgebersystem unterstützen, erfahren Sie ausführlich in unserem Whitepaper.
Selbst wenn das Erwerben und Einrichten eines Hinweisgeber-Tools simpel ist, können die Ansprüche bei der Umsetzung komplex werden. E-Mail oder Telefon? Das sind keine geeigneten Kanäle für Hinweisgeber:innen. Mit unserer webbasierten Plattform erhalten Sie alle nötigen Voraussetzungen, damit die Meldungen von Whistleblowern und die Kommunikation mit ihnen sicher werden – für alle Beteiligten. Unsere webbasierte Software erfüllt alle technischen Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie und der DSGVO.
Das Expert:innen-Team der DATATREE AG übernimmt als Ombudstelle den Betrieb Ihres Hinweisgebersystems.
„Aus Erfahrung wissen wir, dass es für viele Unternehmen aufwendig ist, eine Hinweisgeberplattform zu etablieren und sich vor allem um die Abwicklung und Dokumentation der Meldungen sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen zu halten“, sagt Thomas Bödeker, LL.M., M.A., Vorstand der DATATREE AG, „als Compliance Provider bieten wir sowohl die technische Einrichtung einer Hinweisgeberplattform, als auch die Leistung in der Rolle als Ombudstelle an und übernehmen auf Wunsch alle zugehörigen Aufgaben rund um das Hinweisgebersystem, um Unternehmen zu entlasten.“