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Hinweisgebersystem ab 129 Euro monatlich

Nina Khan

Veröffentlicht am 22.11.2023 von Nina Khan

Es wird höchste Zeit: Ab dem 17. Dezember sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende angehalten, das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) durch Einführung einer Internen Meldestelle umzusetzen.

Was bedeutet das?
In Ihrem Unternehmen muss eine Interne Meldestelle eingerichtet werden, damit Hinweisgebende unternehmerische Defizite ohne Sorge vor Sanktionen an ihrem Arbeitsplatz melden können.

Wie soll das gehen?
Beispielsweise durch eine webbasierte Software, über die Ihre Mitarbeitenden – auf Wunsch anonym – Hinweise online melden können. Darüber hinaus benötigen Sie personelle Ressourcen zur Bearbeitung der Meldung, entsprechendes Know-how, Informationsmaterial für Ihre Mitarbeitenden und Kapazitäten, um mit Hinweisgebenden zu kommunizieren.

Was ist, wenn Sie das nicht haben?
Dann treten wir für Sie als Ombudstelle ein. Wir übernehmen für Sie alle anfallenden Posten – von der technischen Einrichtung bis zur Bearbeitung der Meldungen.

Was kostet das?
129 € monatlich kostet Sie der Betrieb der Ombudstelle. Hierin enthalten sind alle Posten, die rund um Ihre Interne Meldestelle anfallen – von der Annahme und Dokumentation der Hinweise, über eine Plausibilitätsprüfung, der Einhaltung aller Melde- und Löschfristen, bis hin zur Kommunikation mit dem Hinweisgebenden. Weitere Informationen und rund um unser Hinweisgebersystem sowie wichtige Punkte zum Hinweisgeberschutzgesetz erhalten Sie hier.