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Mühelos das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und 10 % im ersten Jahr sparen!

Nina Khan

Veröffentlicht am 05.02.2024 von Nina Khan

Es ist nach wie vor ein aktuelles Thema: Seit Dezember letzten Jahres sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende angehalten, das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) durch Einführung einer internen Meldestelle zu erfüllen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das mühelos mit uns gemeinsam umsetzen. Bis zum 29. Februar erhalten Sie außerdem 10% Rabatt auf das erste Jahr auf unsere Leistung als Ombudstelle. 


DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ UMSETZEN – WIE GEHT DAS?

In Ihrem Unternehmen muss eine interne Meldestelle eingerichtet werden, damit Hinweisgebende unternehmerische Defizite ohne Sorge vor Sanktionen an ihrem Arbeitsplatz melden können – auf Wunsch auch anonym.



WAS IST, WENN ICH DAS NICHT HABE?

Dann nehmen Sie am besten unsere webbasierte Hinweisgeberplattform in Anspruch, über die Hinweisgebende unkompliziert Meldungen einreichen können und dabei garantiert geschützt sind.


WAS BEDEUTET DAS GENAU?

Die Hinweise müssen überprüft, bearbeitet und dokumentiert werden, Maßnahmen müssen je nach Meldung ergriffen und mit Hinweisgebenden muss kommuniziert werden. Das sind – zugegebenermaßen – herausfordernde und umfangreiche Arbeitsschritte.


HAT DIE DATATREE EINE LÖSUNG FÜR MICH?

JA! Wir springen für Sie als Ombudstelle ein und übernehmen alle anfallenden Posten – von der Kommunikation mit Hinweisgebenden, über die Plausibilitätsprüfung bis hin zur Bearbeitung und Dokumentation jeder einzelnen Meldung.


SICHERN SIE SICH JETZT DEN STARTER-RABATT!

Bis zum 29.02.24 sparen Sie 10 % im gesamten ersten Jahr für Ihr Hinweisgebersystem.


WO ERFAHREN SIE MEHR?

In einem 30-minütigen Online-Termin stellen wir Ihnen die Hinweisgeberplattform vor und erläutern Ihnen, wie wir als Ombudstelle für Sie alle anfallenden Posten übernehmen. Vereinbaren Sie hier Ihren Termin und sparen Sie 10 % im gesamten ersten Jahr!