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Privatsphäre-Bestimmungen von Google auf dem Prüfstand

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 15.07.2013 von Nina Kill M. Sc.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein Verwaltungsverfahren gegen Google eingeleitet, das die datenschutzkonforme Ausgestaltung der derzeitigen Verarbeitungspraxis bei Google zum Ziel hat. Anlass für das Verfahren sind die seit dem 01. März 2012 durch das Unternehmen neu eingeführten Datenschutzbestimmungen. Nach Ansicht der europäischen Datenschutzbehörden verstößt die Datenschutzerklärung Googles gegen die Verpflichtung des Unternehmens zu umfassender Transparenz bezüglich der Nutzung und des Umgangs mit den Daten der Nutzerinnen und Nutzer. Problematisch ist auch die pauschale Ermächtigung zur Erstellung umfassender diensteübergreifender Nutzerprofile und die fehlende Festlegung einer Speicherdauer der Daten.

Dabei handelt es sich um eine europaweit koordinierte Aktion, die von der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL koordiniert wird und im Auftrag der in der Art. 29 auf EU-Ebene zusammengeschlossenen nationalen Datenaufsichtsbehörden durchgeführt wird. Google hat nun die Möglichkeit, bis Mitte August auf die Anhörung zu reagieren. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Anhörung entscheiden die Aufsichtsbehörden über den Fortgang des Verfahrens. Möglich ist der Erlass einer Anordnung, die darauf gerichtet ist, Google zur entsprechenden Umstellung der Verarbeitungspraxis zu verpflichten.

Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Der Nutzer muss klar darüber informiert werden, welche Daten zu welchen Zwecken Google verarbeitet. Die derzeitige Datenschutzerklärung ermöglicht dem Unternehmen nach unserer Auffassung, aufgrund der zahlreichen vagen Formulierungen Art, Umfang und Zweck der Datenverwendung nach Belieben selbst festzulegen. Sinn der Datenschutzbestimmungen des Unternehmens muss es jedoch sein, vorab die Grenzen der Datenverarbeitung transparent und zweifelsfrei zu bestimmen. Nutzer sollten ferner selbst entscheiden können, ob und inwieweit Google die von ihnen in den diversen Diensten hinterlassenen Daten übergreifend zusammenführen und auswerten darf. Google ist jetzt aufgefordert, sich zu den Vorwürfen zu äußern.“

Quelle: www.datenschutz-hamburg.de, Pressemitteilung