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Prof. Dr. Thomas Jäschke bei „Whistleblowing Aktuell – Break The Silence“

Nina Khan

Veröffentlicht am 29.06.2023 von Nina Khan

Am Donnerstag, 29. Juni, war Prof. Dr. Thomas Jäschke bei „Whistleblowing Aktuell – Break The Silence“ zu Gast. Sarah Afshari, Founder und Managing Director von DISS-CO interviewte den Experten für Datenschutz, Informationssicherheit und Digitalisierungsstrategien während des Online-Events über unterschiedliche Aspekte des Whistleblowings im Gesundheitswesen. Das Format bietet regelmäßig Content zu aktuellen Themen im Bereich Whistleblowing mit Gästen aus der Wirtschaft und Politik sowie Hinweisgebern.

Prof. Dr. Thomas Jäschke schilderte im Interview seine Perspektive über das Hinweisgeberschutzgesetz und empfiehlt allen Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Arztpraxen oder Apotheken, dem Wunsch der Regierung nachzukommen und anonyme Meldewege aufzubauen, um interne Missstände aufzudecken: „Viele sind immer noch davon überzeugt, dass ein anonymes System nur für Mitarbeitende geschaffen wird, dabei geht es darum, dass alle Beteiligten – darunter auch Mitarbeitende von Dienstleistungsunternehmen oder der Postmann – Missstände aufdecken und für mehr Transparenz sorgen können.“

Thomas Jäschke ging auch auf die Komplexität des Themas und die personelle Ressourcenplanung ein: „Ein anonymes Hinweisgebersystem ist nicht trivial, sondern im Gegenteil ein komplexes, interdisziplinäres Thema. Es geht nicht nur um den datenschutzrelevanten Bereich, sondern je nach Fall auch um juristische Themen, wenn es beispielsweise zu Rechtsabwägungen kommt und Rückmeldepflichten zu berücksichtigen sind. Es ist viel Arbeit, solche Prozesse einzuhalten und in den meisten Organisationen ist das personell nicht abzudecken. Geeigneter sind hierbei dann objektive Stellen außerhalb des Unternehmens, bevor die Meldungen intern weiterverarbeitet werden.“

Das gesamte Interview ist in Kürze auch als Podcast hier abrufbar.
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Mit der Einführung eines Hinweisgebersystems erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen an das Hinweisgeberschutzgesetz (HinGSchG).
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und schulen Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit dem Hinweisgebersystem.
Das Hinweisgebersystem trägt dazu bei, einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu unterstützen und schützt Ihre Organisation vor dem Risiko rechtlicher Verstöße. Je nach Branche werden Betrug, Korruption, Missbrauch oder Verstöße gegen die Patientenrechte und andere rechtswidrige Handlungen durch das Hinweisgebersystem entgegengewirkt. Ihre Mitarbeitenden können Missstände anonym und geschützt melden, ohne Repressalien erwarten zu müssen.
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