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TTDSG – Eine Spurensuche

Nina Khan

Veröffentlicht am 27.02.2023 von Nina Khan

Das TTDSG bringt einiges an Komplexität für die praktische Umsetzung mit sich – jedoch nichts, was wir nicht gemeinsam lösen könnten. Bei unserem aktuellen TTDSG handelt es sich bereits um den zweiten Versuch einer richtlinienkonformen Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie. Unsere Datenschutzberaterin Christine Thieme beschreibt in der aktuellen ExperSite-Ausgabe, was die deutsche Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie (RL 2002/58/EG) bedeutet – und welche Änderungen durch § 25 TTDSG in Kraft treten.

Die deutsche Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie hört in voller Länge auf den Namen „Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ oder kurz TTDSG. Was vielen gar nicht mehr bewusst ist: Bei unserem aktuellen TTDSG handelt es sich bereits um den zweiten Versuch einer richtlinienkonformen Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie. 

Der vorherige Anlauf, in der im Jahr 2004 vom deutschen Gesetzgeber erlassenen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, wurde nicht als ausreichende Umsetzung der Richtlinie betrachtet. Unter anderem war Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie nicht umgesetzt worden, der den Einwilligungsvorbehalt für insbesondere Cookies und andere Tracking-Technologien regelt. Hier hat der Gesetzgeber nun nachgelegt und zur Umsetzung den § 25 TTDSG geschaffen.

Diese Regelung betrifft insbesondere Cookies und andere Tracking-Technologien. Welche Regelungen hier in Kraft treten, lesen Sie hier in unserem ExperSite-Artikel „TTDSG-Eine Spurensuche“.

Hier finden Sie die vollständige ExperSite-Ausgabe „Wozu Routinen“.

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