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Update BDSG – Risiken für die Verschwiegenheitspflicht im Sozialwesen

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 08.10.2015 von Nina Kill M. Sc.

Wiesbaden/Dortmund. Für das Sozialwesen in Deutschland ist die zunehmende Vernetzung durch Informationstechnologien eine große Herausforderung. Insbesondere die Wahrung des Sozialgeheimnisses sowie die Verschwiegenheitspflicht des Berufsstandes sind hier Risiken ausgesetzt. Die Fachtagung „Datenschutz im Sozialwesen – Update 2015“ beschäftigte sich hier, zusammen mit den Experten der Branche, am 06.10.2015 in Wiesbaden, mit den aktuellen Fragestellungen.

Um 09:00 Uhr eröffnete Veranstalter Manfred Weitz die Fachtagung Datenschutz im Gesundheitswesen in Wiesbaden. Neben den rund 45 Teilnehmern waren auch Unternehmen wie das ISDSG Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen und die Gauer GmbH als Sponsoren vertreten. 

Einen spannenden Einstieg in das Thema lieferte der Datenschutzauditor Gerfried Riekewolt mit seinen Ausführungen zu Datenschutzpannen im Sozialwesen und machte so die Notwendigkeit des Themas nochmal besonders deutlich. Rudi Kramer, Vorstandsmitglied BvD, erläuterte anschließend die Auswirkungen der EU-Datenschutz-Verordnung zum Sozialbereich und zeigte den aktuellen Diskussionsstand sowie die zu erwartenden Änderungen auf. 

Mit seinem Vortrag zu Bring Your Own Device leitete Dr. Sebastian Broecker, von der Deutschen Flugsicherung, von eher rechtlichen Fragen, über zu einem weiteren wichtigen Aspekt  – der IT-Sicherheit. Er verdeutlichte, dass unklare Anforderungen eines schnelllebigen Marktes die Sicherheit für Anwendungen erschwerenden. Anschaulich warnte er vor den wenig bekannten Gefahren des BYOD in Einrichtungen, die Verantwortung für die Sozialdaten haben. Über aktuelle Datenschutzthemen aus Sicht der Aufsichtsbehörde referierte Bertram Raum, Referatsleiter bei der BfDI. Neben der Nutzung von De-mail, wurde auf die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und MDK nach Ende des Umschlagsverfahrens und den Datenschutz bei der Zusammenarbeit mit Sachverständigen eingegangen.

Nach der Mittagspause gingen die Fachexperten auf konkrete Fragestellungen ein. Rechtsanwalt Mark Anker ging auf die Systematik rechtlicher Grundlagen wie der des BDSG oder des eHealth-Gesetzes ein. Außerdem wurden die Mitwirkungspflichten gegenüber Krankenkassen und Jobcentern sowie Rechtsschutzmöglichkeiten und mögliche behördliche Sanktionen aufgezeigt. So erläuterte Nikolaus Schrenk, KBO, das Aufzeigen der Kernprobleme der Auftragsdatenverarbeitung. Wertvoll für die Praxis war sein Hinweis, dass das kommentierte Muster eines ADV-Vertrages, das Fachleute für den medizinischen Bereich erarbeitet haben, analog auch im Sozialbereich nutzbar ist, allerdings leider nicht das große Problem löst, dass § 11 BDSG keine Befugnis darstellt für die Datenweitergabe i.S.v. § 203 StGB. Abgeschlossen wurde der Tag durch Prof. Peter-Christian Kunkel, der die Probleme bei freien Trägern der Jugend- und Sozialhilfe erläuterte. Praxisnah verdeutlichte er den Geltungsbereich des Datenschutzes nach Strafgesetzbuch, Übermittlungsbefugnisse, Kinderschutz, ebenso wie das korrekte Verhalten bei polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen. Die Vorträge wurden von regen Diskussionen durch die Teilnehmer ergänzt. „Abschließend kann die Veranstaltung als ein voller Erfolg gewertet werden“, berichtet Manfred Weitz.

Die Veranstaltungsreihe Update  BDSG 2015 geht am 11. und 12. November in die letzte Runde: dem hochaktuellen medizinischen Bereich widmet sich die Tagung „Datenschutz in der Medizin – Update 2015“ zum 3. Mal in Leipzig. Eine Anmeldung ist noch unter: https://www.update-bdsg.com/tagung/leipzig/datenschutz-in-der-medizin-upd… möglich. Schirmherr ist der Thüringische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr Lutz Hasse. Vorgeschaltet ist der Veranstaltung das kostenfrei Symposium am 11.11.15 nachmittags zum Dauerthema: „Datenschutz und big data im Gesundheitsbereich“:
https://www.update-bdsg.com/tagung/leipzig/datenschutz-in-der-medizin-upd…

Das Tagungsjahr 2016 wird mit der Tagung am 03.02.16 in Hamburg eingeleitet:
„Datenschutz in der Medizin-Update„ und am 02.02.16 nachmittags, auch in Hamburg, mit dem Symposium zum Thema „Auswirkung der EU-Datenschutz-Grund-VO auf den deutschen Gesundheitsbereich“. Nähere Informationen dazu stehen bereit ab 12.10.15 unter www.update-bdsg.com bereit.

Die Tagungsreihe Update-BDSG hat ihre wesentlichen Merkmale in der Kooperation mit öffentlichen Stellen wie etwa Landesdatenschutzbeauftragte, Fachminister und der IHK. Ebenfalls namhafte Referenten, die in Fachbehörden oder am Wirtschaftsleben entsprechende Kompetenzen erworben haben, wie auch Fachverlage und Medienpartner sind regelmäßige Gäste. Die Tagungen sollen mit unterschiedlichen Orten und Themenschwerpunkten den Datenschutzpraktikern, vor allem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, möglichst konkrete Handlungshilfen in aktuellen und komplexen Problemkreisen, wie etwa dem Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz in der Medizin u.ä., vermitteln.

Die Tagungen werden als Weiterbildungsmaßnahme ausgelegt, auch für Fachanwälte.

Das ISDSG – Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen ist ein Dienstleistungsbereich des Compliance Providers DATATREE AG und beschäftigt sich mit allen Fragen zum Thema Informationssicherheit und Datenschutz mit Schwerpunkt auf den Akteuren des Gesundheitswesens. Das Portfolio des ISDSG umfasst neben den frei zugänglichen Informationen und Dienstleistungen auch besondere Angebote, welche für die Bewältigung der Herausforderungen durch die fortschreitende Digitalisierung in der Medizin und den Potentialen durch die Informationstechnologien erforderlich werden.