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Wir kümmern uns um Ihre Interne Meldestelle!

Nina Khan

Veröffentlicht am 09.11.2023 von Nina Khan

Am 17. Dezember endet die Frist für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden – bis dahin müssen Sie laut Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine Interne Meldestelle einrichten, damit Mitarbeitende sanktionsfrei Hinweise über unternehmerische Defizite melden können. Für viele Unternehmen ist das ein komplexer Vorgang, denn es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: ​

  • Können Hinweise auf Wunsche anonym getätigt werden? ​
  • Werden Hinweise gesetzeskonform bearbeitet? ​
  • Erhält der Hinweisgebende eine Statusmeldung innerhalb der vorgegebenen Frist?​

Unsere Lösung: 

Premium: Wir kümmern uns um alles
Wir übernehmen als Ombudstelle die technische Einrichtung und alle anfallenden Posten bei eingehenden Meldungen.

Medium: Workshop und Mitarbeiterlizenz
Wir richten Ihre Interne Meldestelle ein und schulen Ihre Mitarbeitenden – inklusive Informationsmaterial zum Umgang mit der Internen Meldestelle.

Small: Sie erhalten die Software für Ihre Hinweisgeberplattform
Sie erhalten die Software-Lizenz und übernehmen die Einrichtung und den Betrieb der Internen Meldestelle.

Weitere Informationen über unser Hinweisgebersystem erhalten Sie hier.