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Datenschutzbeauftragter

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 17.02.2022 von Nina Kill M. Sc.

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes hin; dies kann sowohl in einer behördlichen als auch in einer nicht-behördlichen Organisation geschehen. Der Datenschutzbeauftragte kann eine Person der Organisation oder ein extern beauftragter Datenschützer sein. Die Aufgaben und Tätigkeiten werden in §4f und §4g des BDSG und den jeweiligen landesrechtlichen Gesetzen geregelt.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist dann nötig, wenn personenbezogene Daten automatisch verarbeitet werden:

  • in allen öffentlichen Stellen oder
  • in nicht-öffentlichen Stellen, wenn mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung der Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese haben.
DATATREE-Glossar
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