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Website-Optimierung gefällig?

Josephine Luther, B.A.

Veröffentlicht am 25.02.2022 von Josephine Luther, B.A.

Ob Unternehmenswebsite, privater Blog oder Online-Shop: Die DSGVO gilt für alle Websites. Daher muss sich jeder, der eine Seite erstellt, von Anfang an überlegen, wo er Benutzerdaten speichert, verarbeitet und weiterleitet, beispielsweise durch Integrationsdienste und Plug-Ins. 

Doch wie genau machen Sie Ihre Website datenschutzkonform? 

Bei der Erstellung von Websiten gibt es verschiedenste Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Besondere Vorsicht gilt allerdings bei der Einbettung von… 

  • YouTube/Twitter/Facebook Links, Like Buttons, etc.  
  • Newsletter Anmeldeformular Button 
  • Schriftarten Dritter  
  • Fotos (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht)  
  • Analytic Tools -> mehr über die Besucher Demographic erfahren  
  • LinkTree Links  
  • Alles, was Daten der Website Besucher sammelt  
  • Cookies  

Beim Betrieb einer Website lauern nämlich datenschutzrechtliche Fallstricke: Eingebettete Videos von YouTube sind ebenso problematisch wie der „Gefällt mir“-Button von Facebook, und man sollte darauf achten, in einem Newsletter-Formular nicht zu viele persönliche Daten abzufragen. Bei Fotografien sind zudem Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Besonders wichtig ist auch die Integration von Analysetools, mit denen Sie mehr über Ihre Website-Besucher erfahren können. So hat die österreichische Datenschutzbehörde kürzlich entschieden, dass der Einsatz von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt. Hier erfahren Sie mehr dazu.  

Wer eine Website betreiben will, braucht ein Impressum und eine Datenschutzerklärung und muss die Website DSGVO-Konform gestalten. Dabei spielt auch die Website Verschlüsselung eine Rolle. Die rechtliche Vorgabe ist nämlich eine https. Verschlüsselung. Ohne diese könnten Netzwerkanbieter Daten abrufen, was eine unnötige Preisgabe der persönlichen Informationen nach sich zieht. Sobald erstmalig personenbezogene Daten erhoben werden, muss der Nutzer sofort informiert werden.  

Für die Nutzung von Fotos gilt: Sie erfordern ein Urheberrecht/Nutzungsrecht. Fotos sind auch personenbezogene Daten (z.B. Medizinische Daten, welche auf Bildern erkennbar sind). Wie bei der Erhebung sämtlicher personenbezogener Daten gilt auch für Fotos das sogenannte Widerrufsrecht beispielsweise nach Ausscheidung aus einem Unternehmen.  

Bei der Einbettung von z.B. Social Media Buttons gilt zu beachten, dass durch diese Einbettung von ‘Code’ Sequenzen Dritter, diese Daten an die Betreiber weitergeleitet werden. Auch hierfür gibt es eine Zwischensequenz, wodurch der/die NutzerInnen erst zustimmen müssen, um mit Dritt-Content zu interagieren. 

Abschließend lässt sich festhalten, dass ausschließlich die Dinge, die für das Betreiben einer Website unumgänglich erforderlich sind, genutzt werden sollten, um sicherstellen zu können, dass Ihre Website möglichst datenschutzkonform ist.